Sie wollen heiraten?
Gute Idee!

Mit der kirchlichen Trauung stellen Sie Ihre Ehe unter den Segen Gottes und feiern mit Ihren Lieben diesen wunderbaren Anlass in einem besonderem Umfeld, wo dies oft schon seit Jahrhunderten geschieht. Sie kann gefeiert werden, wenn zuvor die standesamtliche Eheschließung erfolgt ist.
Hier finden Sie dazu immer wieder mal vorkommende Fragen und Antworten.

Mein Partner ist katholisch...

Wenn Ihr Partner katholisch ist und Sie kirchlich getraut werden möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die evangelische Trauung
Eine evangelische Trauung findet in einer evangelischen Kirche statt und wird nur durch einen evangelischen Pfarrer vorgenommen. Damit diese Trauung von der katholischen Kirche anerkannt wird, ist eine Erlaubnis ("Dispens") nötig, die der katholische Partner über den zuständigen katholischen Pfarrer beantragen kann. Dies ist nur bei der ersten Eheschließung möglich, da die katholische Kirche keine Scheidung anerkennt. Liegt dieser Dispens nicht vor, kann die Trauung trotzdem vorgenommen werden und ist nach evangelischem Verständnis voll gültig. Allerdings wird diese Trauung von der katholischen Kirche dann nicht anerkannt.

2. Die "ökumenische" Trauung
Bei einer "ökumenischen" Trauung sind immer Pfarrer von beiden Kirchen beteiligt. Je nachdem, ob die Trauung in einer evangelischen oder katholischen Kirche stattfindet, ist der Ablauf dem evangelischen oder dem katholischen Traugottesdienst angelehnt. In diesem Fall wirken immer beide Pfarrer mit.

Wir wollen in einer anderen Kirche heiraten...

In der Regel findet die kirchliche Trauung in der Gemeinde statt, in der die Braut oder der Bräutigam ihren ersten Wohnsitz haben. Wünschen Sie eine Trauung in einer anderen Kirche oder Gemeinde, sprechen Sie dort und in Ihrer eigenen Gemeinde mit der Pfarrperson. Sie erhalten ein "Dimissoriale", also eine Erlaubnis und dann kann es losgehen.

Auch wenn Sie einen Pfarrer oder eine Pfarrerin aus Ihrem Bekanntenkreis "mitbringen", der die Trauung vornehmen soll, brauchen Sie diese Erlaubnis und die Zustimmung der Gemeinde vor Ort, damit sie/er die Trauung vornehmen kann. Dies ist nötig, damit Ihre Trauung in den Kirchenbüchern festgehalten wird und das jeweilige Pfarramt über den Vollzug der kirchlichen Trauung informiert ist.

Meine Partnerin gehört keiner christlichen Kirche an...

Auch dann ist natürlich eine evangelische Trauung möglich, wenn der andere Partner der evangelischen Kirche angehört und der konfessionslose Partner nichts gegen diese kirchliche Trauung einzuwenden hat und das christliche Bekenntnis seines Partners respektiert.

Wir möchten auch unser Kind taufen lassen...

Im Traugottesdienst kann gleichzeitig die Taufe vorgenommen werden. Dann wird aus der Trauung eine "Traufe". Damit fließen zwei wesentliche Ereignisse in Ihrem Leben zu einem sehr persönlichen Gottesdienst zusammen. Ihre zuständige Pfarrerin bzw. Ihre zuständiger Pfarrer bereitet das gerne mit Ihnen gemeinsam vor.

Was geschieht im Traugespräch?

Das Traugespräch bietet die Gelegenheit, über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und das Zusammenleben in der Ehe zu sprechen. Dabei können sich Brautpaar und Pfarrer bzw. Pfarrerin näher kennen lernen.

Gemeinsam überlegen Sie, wie Sie Ihre Liebe zueinander sichtbar werden lassen und planen und besprechen den Ablauf des Gottesdienstes entsprechend.

Wie finde ich einen geeigneten Trauspruch?

Die einfachste Antwort lautet: mit viel Liebe und einem guten Bauchgefühl! Bei der Auswahl eines passenen Trauspruchs ist Ihnen Ihr Pfarrer oder Ihre Pfarrerin gern behilflich.

Natürlich findet man auch im Internet gute Hinweise:

 

www.trauspruch.de