Wir wachsen zusammen
Der Kirchenkreis entwickelt sich ständig. Wir tun das mit Zuversicht und in dem Vertrauen, dass wir zusammen mehr schaffen können. Im Moment bewegen uns dabei auch so einige Herausforderungen, wie die Entwicklung unserer Gebäude, die Anpassung der Pfarrstellen und der Rückgang der Mitgliederzahlen in den Gemeinden. Auf dieser Seite, die gerade im Aufbau ist, informieren wir Sie darüber, was sich gerade so tut. Bleiben Sie neugierig!
Ihre Ideen für eine lebendige Kirche: Machen Sie mit!
Gemeinde lebt vom Mitmachen – und wir stehen vor einer wichtigen Frage:
„Wie wollen wir Kirche sein?“
Dieser Prozess zur Gemeindezusammenlegung gibt uns die Möglichkeit, gemeinsam darüber nachzudenken, wie Inhalte und Strukturen unserer Kirche gestaltet werden können.
Unsere begrenzten Ressourcen an Personal, Geld und Gebäuden dürfen uns dabei nicht entmutigen. Es gibt immer noch viele Möglichkeiten, Kirche lebendig und vielfältig zu gestalten. Dabei ist jede Idee wertvoll – Ihre Ideen und Ihre Mitarbeit sind gefragt!
Ihr Ansprechpartner:
Pfarrer Christoph Müller, 06425 / 493, christoph.mueller@ekkw.de
Hier können Sie mitmachen
In einer Arbeitsgruppe können Sie sich einbringen, Impulse geben und aktiv an der Gestaltung der Zukunft unserer Kirche mitwirken.
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Termine, Orte, Zeiten
Strukturausschuss am 15.1. und 29.1.
von 19:30–21:30 Uhr im
Gemeindehaus Halsdorf
Thema Gottesdienste am
16.1. und 27.1. von 19:30–21:30
Sommerseite 5 in Schwabendorf.
Wie können Gottesdienste zukünftig gestaltet werden, um vielfältig und einladend zu sein?
Thema Kirchenmusik am
22.1. und 05.2. von 19:30–21:30
Kirche Langendorf. Hier geht es um Ideen zur Musikgestaltung in unseren Gemeinden: Konzerte, Chöre, neue Formate.Thema Kasualien am
31.1. und 05.2. von 19:30–21:30 Uhr
im Haus der Begegnung in Rauschenberg. Hier geht es um die
Gestaltung und Bedeutung von Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen und Beerdigungen.Thema Spiritualität am
16.1. und 06.2. von 19:30–21:30
Gemeindehaus Halsdorf. Austausch über geistliche Themen wie Gebet, Meditation und spirituelle Gemeinschaft.Thema Bautrupp am 15.1. und 29.1.
von 19:30–21:30 Uhr Kirche Hertingshausen. Wer packt mit an um unsere Gebäude zu erhalten, hat Kompetenzen und Zeit für seine Heimat - zusammen klappt das!Die Treffen beginnen mit einem geistlichen Impuls, wie einem Losungstext oder Gebet, um unsere Arbeit zu inspirieren.
Arbeitsgruppen deren Termine noch offen sind und evtl. zu einem späteren Zeitpunkt besprochen werden müssen, je nach Anzahl der Anmeldungen:
Kinder, Jugend und Konfirmanden
Frauenarbeit
Senioren
Ehrenamt
Bildung und Religions Unterricht
Öffentlichkeitsarbeit
Kindertagesstätten
Gestalten Sie mit uns die Zukunft unserer Kirche! Bringen Sie sich ein, wo Ihr Herz schlägt – sei es in Gottesdiensten, Kirchenmusik, Strukturfragen oder anderen Themen. Auch wenn Sie nicht an allen Terminen teilnehmen können, sind Ihre Ideen und Impulse willkommen.
Anmeldung
Ihre Daten werden ausschließlich intern verwendet, um den Kontakt zwischen Gruppenleitern und Teilnehmern zu ermöglichen. Ihre Impulse sind wichtig! Alle gesammelten Ideen werden dokumentiert, damit nichts verloren geht. Gemeinsam können wir eine Kirche gestalten, die lebendig, einladend und zukunftsfähig ist. Lassen Sie uns gemeinsam Kirche sein – wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Gebäude auf dem Prüfstand

Wir denken gerade intensiv über die Zukunft unserer Gebäude nach. Hier erfahren Sie mehr darüber.
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Mehr Informationen
Die Zahlen sind beeindruckend: im Kirchenkreis Kirchhain zählen wir in den gut 60 Orten bzw. Ortsteilen 122 kirchliche Gebäude. Das sind 52 Kirchen, je 26 Pfarrhäuser und Gemeindehäuser, dazu sieben Kitagebäude und 11 Sondergebäude wie Wohnhäuser, eine Gaststätte, Friedhofskapellen oder das Dekanat. Sie alle stehen für die kirchliche Präsenz nicht nur in den großen Städten, sondern überall dort, wo Menschen leben. Die kleinste Kirchengemeinde im Kreis hat 119 Gemeindeglieder und auch dort steht eine eigene Kirche.
Diese flächendeckende Ausstattung mit Gebäuden ist ein Spiegel davon, dass die Gesellschaft über sehr lange Zeit hinweg deutlich konfessionell geprägt war. Evangelische und Katholische Christinnen und Christen machten noch 1987 in Deutschland 84,5% der Bevölkerung aus. Hinzu kam, dass die stetig steigenden Einnahmen durch die Kirchensteuern das Errichten und die Unterhaltung von Gebäuden ermöglichten.
Die Gesellschaft hat sich verändert
Daran hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr viel geändert. Evangelische und katholische Christinnen und Christen sind seit dem letzten Jahr in Deutschland eine Minderheit geworden und stellen noch etwa 46% der Bevölkerung. Die Zahl der Gemeindeglieder geht zurück. Dieser Trend hält an. Auch die Zahl der Pfarrstellen ist geringer geworden und wird noch geringer werden. Längst werden nicht mehr alle Pfarrhäuser von Pfarrerinnen oder Pfarrern bewohnt. Längst haben wir Gemeindehäuser, in denen kaum noch eine Veranstaltung stattfindet. Auch die Anzahl der Gottesdienste muss immer wieder angepasst werden.
Die Mittel werden knapper
Schon seit einigen Jahren ist deutlich, dass der Gebäudebestand nicht mehr zur Realität und zu den Möglichkeiten der Kirche passt. Die zur Verfügung stehen Mittel reichen schon jetzt bei weitem nicht aus und werden noch weiter reduziert. Rund 500.000 Euro stehen dem Kirchenkreis in diesem Jahr zur Verfügung für alle diese 122 Gebäude. Wer selber Hausbesitzer ist und schon mal eine Sanierung machen musste, weiß, dass diese Zahlen nicht zusammenpassen. Schon im nächsten Jahr wird dieser Betrag noch einmal reduziert. In den anderen Kirchenkreisen unserer Landeskirche und in den anderen Landeskirchen sieht es ähnlich aus. Es ist sehr klar, dass es hier zu Anpassungen und Veränderungen kommen muss. Man darf die Augen nicht vor dieser Realität verschließen. Die Landessynode hat sich im Frühjahr sehr intensiv mit dieser Frage beschäftigt und einen Beschluss gefasst, der nun auch bei uns umgesetzt werden muss:
Wir müssen handeln
Bis zum 1. Januar 2026 muss jeder Kirchenkreis eine Liste aller kirchlichen Gebäude vorlegen. Jedes Gebäude wird in die Kategorie Grün, Gelb oder Rot einsortiert.
Die grünen Gebäude sind weiterhin antragsberechtigt für Zuschüsse aus den Baumitteln des Kirchenkreises. Maximal 30% aller Gebäude im Kirchenkreis dürfen mit grün gekennzeichnet sein.
Die gelben Gebäude sind nicht mehr antragsberechtigt für Zuschüsse aus den Baumitteln des Kirchenkreises. Hier lautet die Empfehlung, die Gebäude durch Fremdfinanzierung (Vermietung, Umwidmung, Fundraising o.ä.) zu erhalten. 30 bis 40% aller Gebäude im Kirchenkreis dürfen mit gelb gekennzeichnet sein.
Die roten Gebäude sind ebenfalls nicht mehr antragsberechtigt für Zuschüsse aus den Baumitteln des Kirchenkreises. Hier lautet die Empfehlung, sich von den Gebäuden zu trennen, wenn sie nicht mehr genutzt werden können. Mindestens 30% aller Gebäude im Kirchenkreis müssen mit rot gekennzeichnet werden.
Für den Kirchenkreis Kirchhain bedeutet das etwa: 36 Gebäude werden grün, 36 bis 48 Gebäude werden gelb und noch einmal 36 Gebäude werden rot. Im Kirchenkreis wird nun schon auf vielen Ebenen intensiv darüber nachgedacht und beraten.
Wir tun etwas
Im September haben wir in einem Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen Kirchenvorständen der Kirchenkreise Kirchhain und Marburg an dem Thema gearbeitet. Der Bauausschuss und der Kirchenkreisvorstand erstellen nun einen Gebäudeplanentwurf, der auf der Frühjahrssynode 2025 vorgestellt werden soll. Dabei sind viele Faktoren zu berücksichtigen, etwa das Verhältnis von Gemeindegliedern und Gebäuden in den einzelnen Kooperationsräumen, die Erreichbarkeit, der bauliche Zustand und so weiter. Dieser Plan wird dann über den Sommer 2025 auch in den Gemeinden beraten. Änderungen können noch vorgenommen werden, müssen aber gut begründet sein. Auf der Herbstsynode 2025 wird der Plan dann verabschiedet werden.
Die eigentliche Perspektiventwicklung startet dann erst so richtig. In dem Zeitraum, in dem die Gebäude noch gut dastehen, können und müssen die Kirchengemeinden dann Perspektiven für die Zukunft entwickeln. Kommunen, Vereine und andere öffentliche Institutionen sind da geeignete Ansprechpartner. Dazu erhalten Sie Unterstützung für Beratung und Moderation.
Da die allermeisten Gebäude im Besitz der Kirchengemeinden sind, wird der Kirchenkreis natürlich keine Vorschriften machen, wann ein Gebäude abgegeben oder fremdfinanziert sein muss. Das bleibt eine Entscheidung der Kirchengemeinde. Lediglich die Frage, ob es für ein Gebäude auch nach dem 1. Januar 2026 noch Zuschüsse aus den Baumitteln des Kirchenkreises gibt, wird dann beantwortet sein.
Es wird nicht leicht
Natürlich löst ein solcher Beschluss der Landessynode erhebliche Verunsicherung aus. Das, was so lange als selbstverständlich und gesetzt galt, wird nun unsicher. Viele Ältere in den Gemeinden haben in den 60er und 70er Jahren noch selbst ehrenamtlich mitgebaut an Kirchen oder Gemeindehäusern. Nun müssen sie miterleben, wie die Zukunft dieser Gebäude unsicher wird. Mittlerweise sind die Kosten für die Instandhaltung vieler Gebäude durch gestiegene Preise, durch zahlreiche gesetzliche Vorgaben und auch durch den Denkmalschutz erheblich gestiegen. Dass Freiwillige mitbauen ist heute kaum noch vorstellbar.
Wir haben weiterhin Grund zur Hoffnung
Müssen wir hier das Ende der Kirche fürchten? Nein, das müssen wir nicht! Die Situation der Kirchen in Deutschland ist immer noch gut. Uns fehlt es am meisten am Nachwuchs. Die Säule der Kirche ist das Evangelium, das verkündet, geteilt und vor Ort gelebt wird. Dafür haben wir noch immer sehr viele gute Möglichkeiten, auch wenn die Anzahl der Gebäude nicht so bleiben kann, wie sie ist.
Wir sollten die Augen nicht verschließen vor dieser Realität, aber wir müssen auch nicht nur darauf starren und alles andere aus dem Blick verlieren. Das wäre bedauerlich. Das Evangelium scheint als Licht in unsere Welt und belebt unsere Gemeinschaft auf so viele Weisen. Da bleibt ganz viel Gutes, auch wenn man von den Gebäuden absieht. Im Ausland durfte ich von 2008 bis 2011 eine deutschsprachige Kirchengemeinde aufbauen. Eigene Gebäude hatten wir nicht. Alleine in Dubai liefen aber drei Kinderkirchen mit jeweils etwa 20 Kindern. In Wohnzimmern oder Gärten trafen wir uns. Das Bild soll das aussprechen: die Schuhe (und der daran hängende Sand) bleiben draußen, die Kinder treffen sich drinnen. Egal, was wir so geplant haben, wir haben immer dafür einen angemessenen Ort gefunden. Wir haben viele solcher Orte und ich wünsche mir, dass wir die neben der Sorge und Trauer um einzelne Gebäude nicht aus den Augen verlieren. „Lasst euch als lebendige Steine zu einem geistigen Haus aufbauen“ heißt es im 1. Petrusbrief (2,5). Das gilt aus meiner Sicht auch und vielleicht gerade in Zeiten des Nachdenkens über die Gebäude. Dekan Jens Heller
Fragen und Antworten zu dem Gebäudeprozess

In diesem Prozess tauchen manche Fragen auf. Die finden Sie hier und wenn wir schon Antworten haben, finden Sie die auch hier.
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Mehr Informationen
Wie gedenkt die Kirche ihre Gesetze zu reformieren, dass diese zukunftssicher ist?
Antwort: das ist ein schwieriger Prozess, an dem bereits auf vielen Ebenen beständig gearbeitet wird. Eine Arbeitsgruppe ist sogar damit beauftragt, unsere Grundordnung bis 2027 neu zu fassen.Wie wird die Kirche auf die Verordnungsflut der Politik reagieren, damit diese wieder am Leben orientiert ist?
Antwort: Es bleibt uns nichts anderes, als die Gesetze zu befolgen oder hohe Geldbußen und Strafen zu bezahlen, wenn wir „erwischt“ werden. Als Kirche stehen wir mittlerweile nicht mehr für die Mehrheit der Gesellschaft in Deutschland und die bisherigen Privilegien werden abgebaut, auch und besonders durch das europäische Recht. Durch den europäischen Kontext wird nun deutlich, welch große Privilegien die Kirche in Deutschland hatte.
Wo geht das Geld hin, wenn wir Gebäude verkaufen?
Antwort: Es verbleibt entweder in voller Höhe in der Kirchengemeinde oder es erfolgt eine Aufteilung zwischen Kirchengemeinde und Pfarreifond, der von der Landeskirche unterhalten wird. In beiden Fällen profitiert die Kirchengemeinde davon. Aus dem Pfarreivermögen werden die Gehälter und Pensionen der Pfarrerinnen und Pfarrer bezahlt. Wäre das nicht so, müsste die Kirchengemeinde das Gehalt der Pfarrperson und auch einen Anteil an den Pensionen der vormaligen Pfarrpersonen zahlen. Von dieser Pflicht sind die Kirchengemeinden vollständig befreit.
Bei Verkauf von Pfarreiland, Küster- bzw. Schulland, Kirchenland: wieviel Geld bleibt in der Kirchengemeinde?
Antwort: Pfarreiland: 80% vom Grundstückswert gehen in das Pfarreivermögen zur Besoldung und Versorgung von Pfarrpersonen. 20% vom Grundstückswert bleiben in der Gemeinde. Der Gebäudewert bleibt gänzlich in der Kirchengemeinde, es sei denn, dass die Landeskirche in den letzten Jahren erhebliche und wertsteigernde Mittel in die Sanierung investiert hat. In diesem Fall kann ein Teil davon zurückgefordert werden.
Wir hoffen sehr darauf, dass die Landeskirche die Anteile bei den Grundstücksverkäufen verschiebt auf z.B. 50 / 50. Dieser Vorschlag wird diskutiert, ist aber leider noch nicht beschlossen.Küsterei bzw. Gemeindeland: Hier verbleiben die Erlöse in der Kirchengemeinde.
Fehlendes Basiswissen in Bezug auf Fördermittel in den Kirchenvorständen (10.000 Euro-Grenze etc.)
Antwort: Es gehört zur Geschäftsführung einer Kirchengemeinde, sich in diesen Dingen auszukennen und dies auch dem Kirchenvorstand zu vermitteln, damit man sich gut dazu verhalten kann. Das Kirchenkreisamt unterstützt die Geschäftsführung gerne dabei. Maßnahmen unter 10.000 Euro können ohne eine Genehmigung des Kirchenkreisvorstandes durchgeführt werden, da das Vermögensaufsichtsgesetz eine Genehmigung der Aufsichtsebene erst oberhalb dieser Grenze vorsieht.
Wer hat bei diesem Prozess den “Hut” auf?
Antwort: Die Landessynode hat den Hut auf bei diesem Prozess. Der Beschluss der Landessynode aus dem Frühjahr 2024 gibt uns den Rahmen und die Leitplanken vor. Bauausschuss und Kirchenkreisvorstand erarbeiten den geforderten Plan und stellen ihn auf der Kreissynode vor. Natürlich wird der auch diskutiert. Der Plan, der am Ende die Mehrheit der Kreissynode hinter sich bringt, wird dann verabschiedet.
In dem Plan wird nur festgelegt, welche Gebäude weiterhin antragsberechtigt bleiben für Baumittelzuschüsse. Die Entscheidung zum Verkauf, Vermietung o.ä. wird stets vom Besitzer des Gebäudes getroffen. Das sind in der Regel die Kirchengemeinden.Werden vermietete Gebäude besonders bewertet?
Antwort: Vermietete Gebäude bieten sich für die gelbe Kategorie an, da mit der Miete auch die Erhaltung des Gebäudes gesichert werden kann. Im Einzelfall kann das aber auch anders aussehen und es bleibt immer die Frage, ob die Mieteinnahme auch wirklich hoch genug ist für alle nötigen Maßnahmen.
Landeskirchliche Mittel bleiben auch für Gebäude der roten Kategorie?
Antwort: Nein, grundsätzlich sind gelbe und rote Gebäude nicht mehr antragsberechtigt für Baumittelzuweisungen. Es gibt allerdings zwei Punkte, an denen hier derzeit noch Klärungen herbeigeführt werden müssen: Es ist nämlich noch nicht klar, ob die sogenannte Bewirtschaftungszuweisung auch in den nächsten Jahren noch für gelbe und rote Gebäude fließt. Damit werden die Heizkosten u.ä. annähernd abgedeckt.
Die Landeskirche stellt allerdings weiterhin die Gebäudeversicherung auch bei gelben und roten Gebäuden zur Verfügung.Planungen in Bezug auf Gespräche/Kooperationen mit Denkmalamt / Land bei denkmalgeschützten Gebäuden?
Antwort: Diese Gespräche gibt es bereits und sie sind sogar Teil des Beschlusses der Landessynode vom Frühjahr 2024. Das läuft.
Aufgrund der Verschiedenheit der Gebäude: Bewertungen sind subjektive Bewertungen. Wie weit fließt das in die Entscheidung? Was sind die Hauptkriterien für die Entscheidung?
Antwort: Ja, die Einschätzungen und Bewertungen sind (sogar immer) subjektive Bewertungen. Aus dem Dilemma, dass man eine Rangfolge der Gebäude nicht objektiv gewinnen kann, kommen wir nicht heraus. Das liegt schon daran, dass es kein einzelnes Kriterium gibt, dass auf alle Gebäude angewendet werden kann und somit objektiv ist. Es geht immer um ein Bündel aus Kriterien, die abgewogen werden müssen. Die Datenmatrix und die Vielzahl an Bewertungen hilft also letztlich bei der Abwägung, gibt aber selbst keine Rangfolge vor. Die Hauptkriterien, die bei den nun einsetzenden Diskussionen in Bauausschuss und Kirchenkreisvorstand eine Rolle spielen, sind:
a. die aktuelle Nutzungslogik (Wird das Haus betrieben wie vor 40 Jahren oder gibt es Vernetzungen und Kooperationen sowie Öffnung zu neuen Ideen?)
b. Nutzungsmöglichkeiten
c. Sanierungsstau und Finanzierungsstruktur (Gebäudezustand, -prognose,
Gebäudemittelrücklagen, Gemeindestruktur)
d. Verkehrswege zu den Gebäuden
e. Denkmalschutz (kann je nach Einzelfall positiv (Bestandsschutz) oder negativ (hohe
Sanierungskosten) sein)
f. WiederverwertbarkeitEin für grüne Gebäude vorstellbares Kriterium kann z.B. auch sein, ob und wie weit die Kirchengemeinde für dieses Gebäude auch eigene Rücklagen bilden kann. Das ist aber noch nicht klar.
Verkaufsprozess: wie erfolgt die Auswahl der Käufer? Zuerst innerhalb der Gemeinde?
Antwort: Nein, Verkaufsprozesse müssen einen gesetzeskonformen Weg nehmen und dürfen nicht einfach „unter der Hand“ erfolgen. Das Kirchenkreisamt hat damit Erfahrung und berät Sie gerne. Es braucht immer eine öffentliche Ausschreibung und eine neutrale Gewichtung der Angebote.Wer zahlt die Abrisskosten einer Kirche, wenn es besser ist, dies zu tun, als sie vergammeln zu lassen?
Antwort: Zunächst gilt, dass die Kirchengemeinde als Besitzerin des Gebäudes auch für den Abriss aufkommt. Dafür können z.B. am Ende auch die Mittel aus dem Baulastfond eingesetzt werden. Es kann darüber hinaus sinnvoll oder notwendig sein, dass der Kirchenkreis aus seinen Mitteln unterstützt. Aktuell gibt es keinen Fond der Landeskirche speziell für diesen Anlass. Bei Bauten auf Kirchen- oder Küstereiland kann ggf. eine Refinanzierung durch den Verkauf des dann unbebauten Grundstücks erfolgen. Es bietet sich hier immer eine Einzelfallklärung an.
Weitere Fragen?
Beantworten wir gerne, wenn wir es können. Wenden Sie sich an Ihre Pfarrerin/Ihren Pfarrer oder an Ihr Dekanat.