Der Kirchenkreisvorstand
Er verwaltet das Vermögen des Kirchenkreises und vertritt ihn nach außen.
Er legt den Jahresabschluss des Kirchenkreises vor und beschließt über die Haushaltsvorlage.
Er entscheidet in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen über die Angelegenheiten der Kirchengemeinden und Kirchenvorstände.
Er führt die Aufsicht über das Haushalts- und Rechnungswesen der Kirchengemeinden.