Die Kreissynode

 

Nach Artikel 72 der Grundordnung der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck trägt die Kreissynode eine Mitverantwortung für den Dienst an Wort und Sakrament im Kirchenkreis. Sie fördert die Gemeinschaft der im Kirchenkreis verbundenen Gemeinden durch Erfahrungsaustausch und gemeinschaftliche Veranstaltungen. Sie soll zu den für Auftrag und Arbeit der Kirche im Kirchenkreis wichtigen Vorgängen und Zuständen Stellung nehmen und dafür eintreten, dass der Auftrag der Kirche in der Öffentlichkeit erfüllt und die Gebote Gottes im öffentlichen Leben beachtet werden. Sie trägt mit Rat und Empfehlungen dafür Sorge, dass auf dem Gebiet der kirchlichen Lebensordnung und der Amtshandlungen in den Gemeinden des Kirchenkreises möglichst einheitlich verfahren wird. Sie soll die kirchlichen Werte im Kirchenkreis unterstützen und die Gemeinden in ihrer Verantwortung für die Werke der Kirche stärken. Sie fördert die Verbundenheit der Kirchengemeinden mit der Landeskirche. Sie schreibt die Kreisumlagen aus und beschließt über den Haushaltsplan des Kirchenkreises. Weiterhin nimmt sie die Rechnungslegung des Kirchenkreisvorstandes entgegen und erteilt ihm Entlastung. Sie beschließt in den kirchengesetzlich vorgesehenen Fällen kirchenrechtliche Vereinbarungen und Kirchenkreissatzungen, Kirchenkreissatzungen und die sie genehmigende Verfügung sind im Kirchlichen Amtsblatt bekanntzumachen. Sie wählt aus dem Kirchenkreis die Mitglieder für die Landessynode. Sie kann Anregungen und Anträge an die Landessynode richten.

Emmi Katharina Frenzl

Vorsitzende der Kreissynode
Koppelkaute 14
35287 Amöneburg

Pfr. Matthias Franz

Stellv. Vorsitzender
Fon: 06423-6107
matthias.franz@ekkw.de
Klosterberg 16
35083 Wetter

Synode

Zusammensetzung

105 Mitglieder, für sechs Jahre gewählt. Zu den Mitgliedern gehören die Pfarrerinnen und Pfarrer von Amts wegen. Ferner von den selbständigen Kirchengemeinden entsandte und vom Kirchenkreisvorstand berufene Personen.